Der Beitrag bietet einen ersten Überblick über das am 1.7.2010 in Kraft getretene IRÄG 2010. Die Änderungen umfassen neben einer Stärkung des - in Hinkunft als "Sanierungsplan" bezeichneten - Zwangsausgleichs mit der Möglichkeit der Eigenverwaltung eine Reihe flankierender Maßnahmen zur Erleichterung der Sanierung, eine Entschärfung der Anfechtung von Sanierungskrediten, die Straffung des Konkurseröffnungsverfahrens und die Zurückdrängung von Antragsabweisungen mangels kostendeckenden Vermögens.