Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherschutz - Verbraucherkredit - Nichterfüllung des Kaufvertrags; Art 11 Abs 2 der Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22.12.1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit ist dahin auszulegen, daß in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren das Bestehen einer Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Lieferant, wonach Kredite an Kunden dieses Lieferanten ausschließlich von dem betreffenden Kreditgeber bereitgestellt werden, nicht notwendige Voraussetzung für das Recht dieser Kunden ist, in dem Fall, daß der Lieferant seine Verpflichtungen nicht erfüllt, gegen den Kreditgeber vorzugehen, um die Auflösung des Kreditvertrags und die daraus folgende Rückzahlung der dem Kreditgeber bereits gezahlten Beträge zu erlangen.