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Aus dem AGB läßt sich eine umfassende Formalvollmacht des Obmanns eines Vereins nicht ablesen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1637ÖBA 2010, 468 Heft 7 v. 1.7.2010

§§ 1016, 1351 ABGB

§§ 3, 4 KautSchG

§ 1 ff VerG 1951

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