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Bei Gefahr doppelter Inanspruchnahme darf die Bank das Guthaben eines Sparbuchs gerichtlich hinterlegen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenEveline ArtmannÖBA 2010/1635ÖBA 2010, 460 Heft 7 v. 1.7.2010

§§ 863, 1029, 1424, 1425 ABGB

§§ 32, 40 BWG

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