Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. Mai 2010 ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone vorübergehend untersagt. Vorübergehend verboten wurden außerdem bestimmte ungedeckte Kreditausfallversicherungen (ungedeckte Credit Default Swaps, CDS). Die Untersagung gilt auch, wenn solche CDS in andere Instrumente z.B. Credit Linked Notes oder Total Return Swaps eingebettet sind. Darüber hinaus hat die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn führenden deutschen Finanzinstitute untersagt.