Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 20. Mai 2010 zwei Rundschreiben veröffentlicht, die den beaufsichtigten Unternehmen als Orientierungshilfe bei der Erfüllung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienen sollen. Die FMA folgt damit den ausdrücklichen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die weitere Gesetzesänderungen (Terrorismuspräventionsgesetz 2010, Geldwäschenovelle 2010) mit sich bringen werden.