Gemäß § 75 Abs 8 WAG 2007 hat die FMA Bandbreiten für marktübliche Entgelte von Wertpapierfirmen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Laut Gesetz hat die zuständige Interessensvertretung die Daten zu erheben und der FMA zur Verfügung zu stellen. Der Fachverband der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich ermittelte erstmals Daten zu "Entgelten der Wertpapierunternehmen", "Entgelten der Emittenten" sowie "Gebühren der Depotbank". Die Darstellung der Bandbreiten soll als Orientierungshilfe für Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen dienen. Es handelt sich hierbei um keine bindende Empfehlung, weshalb es den Marktteilnehmern vorbehalten bleibt, Entgelte auch außerhalb der veröffentlichten Bandbreiten zu verrechnen. Die Unternehmen stehen jedoch in der Verantwortung, den Kunden auf die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten hinzuweisen.