In Umsetzung des am 1.12.2009 veröffentlichten Berichtes der Financial Action Task Force ("FATF") zur österreichischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspolitik und des darauf aufbauenden "Transparenzpakets" ist am 9. März 2010 ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Finanzen im Parlament eingelangt. Der Ministerialentwurf soll die in dem FATF-Bericht aufgezeigten Defizite der österreichischen Geldwäschebestimmungen adressieren und sieht unter anderem die Ausweitung der Verdachtsmeldungen auf jene Fälle vor, in denen Transaktionen nicht unmittelbar der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen, aber zB der bloße Verdacht besteht, daß Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen. Des weiteren ist die Ausweitung der Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vorgesehen. Der Entwurf sieht außerdem eine Verschärfung der Bestimmungen im Nichtfinanzsektor (Glücksspiel) vor.