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Beim Finanzierungsleasing scheidet eine Anfechtung der Bardeckung nach § 30 KO oder § 31 Abs 1 Z 1 und 2 jeweils erster Fall KO mangels schon bestehender Gläubigerstellung aus.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Hubertus SchumacherÖBA 2010/1612ÖBA 2010, 240 Heft 4 v. 1.4.2010

§§ 30, 31 KO.

Auch beim Finanzierungsleasing stehen die im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses periodisch für die Gebrauchsüberlassung geleisteten Leasingraten in einem Austauschverhältnis Zug-um-Zug, weshalb, wie beim Bestandverhältnis, eine Anfechtung der Bardeckung nach § 30 KO oder § 31 Abs 1 Z 1 und 2 jeweils erster Fall KO mangels schon bestehender Gläubigerstellung ausscheidet (Abkehr von 8 Ob 545/91 1)1)ÖBA 1992, 838 mit Besprechungsaufsatz von Fink. = SZ 64/73).

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