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Trotz Zahlungsverzugs-RL bleibt die Geldschuld qualifizierte Schickschuld iSv § 905 Abs 2 ABGB.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1610ÖBA 2010, 191 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 905 ABGB

Art 3 Zahlungsverzugs-RL

Auch unter Berücksichtigung der Zahlungsverzugs-RL 2000/35/EG liegt der gesetzliche Erfüllungsort einer Geldschuld nach § 905 ABGB weiterhin beim Schuldner.

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