Der Schutzzweck der Aufsicht über Wertpapierdienstleister erfaßt auch Schäden im reinen Vermögen der Anleger.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1596ÖBA 2010, 70 Heft 1 v. 1.1.2010