§ 152 GewO
§§ 26, 28, 50 DSG 2000.
Der Löschungsanspruch nach § 28 Abs 2 DSG und andere Betroffenenrechte richten sich auch in einem Informationsverbundsystem ausschließlich gegen den datenschutzrechtlichen Auftraggeber. Der Betreiber eines Informationsverbundsystems, der auch teilnehmender Auftraggeber ist, jedoch nicht den konkreten Datensatz geliefert hat, ist daher nicht passivlegitimiert.