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Institutionelle Fragen des CO2-Handels am Beispiel des EU Emissionshandelssystems*)*)Die vorliegende Arbeit wurde aus Mitteln des Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank, Projekt Nr. 13606, finanziert.

AbhandlungenMMag. Michael W. Loretz, Univ.-Prof. Dr. Roland Mestel(korresp. Autor), Mag. Andreas TürkÖBA 2010, 802 Heft 12 v. 1.12.2010

Der noch junge Markt für CO2-Emissionsrechte hat das Potential, in den nächsten Jahren ein Marktvolumen in der Größenordnung von traditionellen Commodities wie Öl, Gas oder Gold zu erreichen. Ein essentieller Unterschied des CO2-Marktes im Vergleich zu anderen Märkten besteht in der Tatsache, daß dessen Existenz eine umweltpolitische Zielsetzung zugrunde liegt und daß der Emissionshandel im Kern ausschließlich deren Erreichung dienen soll. Der politische Charakter des Marktes äußert sich darin, daß sowohl das Angebot (durch Festsetzung eines Emissions-Cap) als auch teilweise die Nachfrage (durch die Festlegung der regulierten Wirtschaftssektoren bzw. Unternehmen) durch die öffentliche Hand reguliert werden. Das Kyoto-Protokoll kann als Ursprung der heutigen CO2-Märkte gesehen werden, da ein Instrument des Protokolls zur Reduktion von CO2-Emissionen der Emissionshandel ist. Aber auch unabhängig vom Kyoto-Protokoll haben sich CO2-Märkte im Zuge von Emissionshandelssystemen entwickelt, deren weltweit bedeutendster jener der Europäischen Union ist, der seit dem Jahr 2005 operational tätig ist. Dieses EU Emissions Trading System (EU ETS) ist für andere, in Planung befindliche ETS von zentraler Bedeutung, weil aus ihm erste Erfahrungen hinsichtlich der institutionellen Rahmenbedingungen eines Emissionshandelsmarktes gezogen werden können. Der vorliegende Beitrag erläutert die wichtigsten Aspekte des EU ETS und diskutiert zentrale Fragen hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu Aufsicht und Regulierung von CO2-Märkten.

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