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Zum Schutzzweck der §§ 40, 41 BWG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, unter Mitarbeit von RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2010/1659ÖBA 2010, 698 Heft 10 v. 1.10.2010

§§ 1293 ff, 1311 ABGB

§§ 40, 41 BWG. Die den Finanzinstituten durch §§ 39 ff BWG auferlegten Verhaltenspflichten sind auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung bezogen. Auf den Schutz einzelner Geschädigter aus den Vortaten sind sie nicht gerichtet.

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