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Einverleibung der Umwandlung einer Höchstbetragshypothek in eine gleichrangige Verkehrshypothek im Grundbuch.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2009/1572ÖBA 2009, 661 Heft 9 v. 1.9.2009

§§ 451, 1422 ABGB

§ 8 Z 3, § 20 GBG

Wird bei einer Höchstbetragshypothek das ursprüngliche Grundverhältnis zwischen Altgläubiger und Hauptschuldner beendet, damit der Kreditrahmen auf eine einzelne fällige Forderung beschränkt und seine Wiederausnützung ausgeschlossen, so folgt daraus, daß die Höchstbetragshypothek bei Einlösung als Festbetragshypothek behandelt wird und auf den Drittzahler übergeht. Die Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine gleichrangige Verkehrshypothek hat im Grundbuch, als rechtsbegründender Vorgang, im Wege der Einverleibung zu erfolgen.

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