Wenn ein durch Globalzession gesicherter Gläubiger dem Forderungsverkauf für den Fall zustimmt, daß der Erlös auf dem Konto des Gemeinschuldners einlangt, ist bei der Anfechtung der erlangten Deckung als Vorfrage zu prüfen, ob die Zession anfechtbar gewesen wäre.
Rechtsprechung des OGHZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2009/1563ÖBA 2009, 538 Heft 7 v. 1.7.2009