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Outsourcing der Ratingerstellung im Lichte des deutschen Datenschutzes und Bankgeheimnisses*)*)Die in diesem Beitrag getroffenen Aussagen stellen die Meinung des Autors dar und sind nicht notwendigerweise Ansichten der Deutschen Bundesbank.

AbhandlungenDr. Tobias Volk, LL.M.oecÖBA 2009, 372 Heft 5 v. 1.5.2009

Grenzüberschreitende Fusionen im Bankgewerbe, ein stärker werdender Wettbewerb und die rasante Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie zwingen Kreditinstitute, ihre Prozesse laufend auf den Prüfstand zu stellen. Die aufsichtsrechtliche Seite des Outsourcing wurde in den letzten Jahren, insbesondere anläßlich der 2007 in Deutschland erfolgten Änderungen im KWG und den MaRisk, ausführlich diskutiert 1)1)Siehe insbesondere die Beiträge Campbell (2008), 148; Fischer/Petri/Steidle (2007), 2313; Hanten/Görke (2007), 489; Schneider (2008), 435 sowie die rein deskriptiven Darstellungen Achtelik (2008), 14; Ketessidis (2007), 1340; Kienesberger (2008), 1; Schwirten (2008), 61.. Ziel dieses Beitrages soll es sein, Outsourcing darüber hinaus aus datenschutzrechtlicher und zivilrechtlicher Perspektive zu betrachten. Nachdem in dieser Zeitschrift bereits die österreichische Rechtslage beschrieben wurde 2)2)Schütz/Waldherr (2007), 138 ff., soll in diesem Beitrag die deutsche Rechtslage im Vordergrund stehen.

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