Der aus einem vor Konkurseröffnung geschlossenen, aber noch nicht vollständig erfüllten Liegenschaftskauf zustehende Anspruch des Schuldners auf Übertragung des Eigentums fällt in die Konkursmasse.
RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2009/1535ÖBA 2009, 229 Heft 3 v. 1.3.2009