Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie 2008/48/EG soll bis 12. Mai 2010 ins nationale Recht umgesetzt sein. Aufbauend auf mehreren Vorträgen zu den neuen Regelungsinhalten geht der vorliegende Beitrag 1) zunächst dem breiten Geltungsbereich der Richtlinie nach, der so verschiedene Kreditierungsformen wie Darlehen, Zahlungsaufschübe und "sonstige ähnliche Finanzierungshilfen" erfaßt. Vor dem Hintergrund der zersplitterten österreichischen Rechtslage werden sodann die grundsätzlichen Möglichkeiten der RL-Umsetzung ausgelotet. Schließlich wird untersucht, inwieweit auch die Anordnung besonderer Rechtsfolgen bei Mißachtung der neuen Pflichten erforderlich sein könnte, bedarf es nach Art 23 der RL doch der Sanktionen, die "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sind.