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Die Anforderungen an die Aufklärungs- bzw. Warnpflicht dürfen nicht überspannt werden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2008/1488ÖBA 2008, 515 Heft 7 v. 1.7.2008

§§ 1295, 1299, 1300 ABGB

Die Anforderungen an die Aufklärungs- bzw Warnpflicht dürfen nicht überspannt werden; primär muß einem Bankkunden nämlich zugemutet werden, daß er seine wirtschaftlichen Interessen ausreichend zu wahren weiß.

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