Die hier zu besprechende Entscheidung OGH 6 Ob 110/07f vom 7. 11. 2007 hatte eine Reihe von interessanten und praktisch äußerst relevanten Fragen zum Gegenstand, nämlich
die Voraussetzungen des Art 5 (2) EVÜ (Anwendung zwingender Vorschriften des Heimatstaats des Verbraucherkunden) bei Vermittlung eines Geschäfts durch eine österreichische Bank in das Ausland;