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Der Verzicht auf das gepfändete Fruchtgenußrecht ist im anhängigen Zwangsverwaltungsverfahren unbeachtlich.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2008/1485ÖBA 2008, 444 Heft 6 v. 1.6.2008

§§ 511, 512 ABGB

§§ 29, 30, 51, 85 GBG

§ 120 EO

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