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Die §§ 25c und 25d KSchG können auf die Interzession durch bloße Pfandbestellung nicht analog angewendet werden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. Helmut KoziolÖBA 2008/1457ÖBA 2008, 71 Heft 1 v. 1.1.2008

§§ 25c und 25d KSchG

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