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Wirksamkeit einer Vorausverständigung des debitor cessus. Konkursfestigkeit einer vor Konkurseröffnung erfolgten Abtretung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungeno.Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigÖBA 2008/1453ÖBA 2008, 56 Heft 1 v. 1.1.2008

§§ 27 ff, 31 KO:

Die "Vorausverständigung" des debitor cessus bei der sicherungsweisen Abtretung einer einzelnen Forderung, die künftig gegenüber einem individualisierten Geschäftspartner aus einer eindeutig identifizierbaren Geschäftsbeziehung entstehen kann (hier: allfälliges Abrechnungsguthaben gegenüber einem Factor), ist wirksam. - Eine vor Konkurseröffnung erfolgte Abtretung einer solcherart künftigen Forderung ist konkursfest; wie und wann diese mögliche künftige Forderung letztlich zustande kommt, ist daher anfechtungsrechtlich ohne Belang.

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