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Anteilinhaber können Ansprüche wegen fehlerhaften Fondsmanagements allein gegen die Kapitalanlagegesellschaft, nicht jedoch gegen Dritte richten.

Rechtsprechung DES OGHZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c.ÖBA 2008/1512ÖBA 2008, 814 Heft 11 v. 1.11.2008

§§ 1311, 1313a ABGB

§ 3 InvG

Anteilinhaber können einen Dritten wegen fehlerhaften Fondsmanagements nicht unmittelbar auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Derartige Ansprüche sind vielmehr allein gegen die Kapitalanlagegesellschaft zu richten, die sich gegebenenfalls beim Dritten, der sich nur ihr gegenüber verpflichtet hat, die Fondsverwaltung vorzunehmen, regressieren kann.

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