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Die im Rahmen einer Kontokorrentkredit-Vereinbarung gewährten Kredite sind "Rechtsgeschäfte" iSd § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO; in jeder Gestattung der Wiederausnützung liegt eine neue Kreditgewährung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2007/1436ÖBA 2007, 747 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 31 KO. Die im Rahmen einer Kontokorrentkredit-Vereinbarung gewährten Kredite sind "Rechtsgeschäfte" iSd § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO; in jeder Gestattung der Wiederausnützung liegt eine neue Kreditgewährung. Für die Begrenzung der Ersatzpflicht mit dem Quotenschaden ist der Zeitpunkt der Wiederausnützung und nicht jener von Zahlungen an die spätere Anfechtungsgegnerin im kritischen Zeitraum maßgeblich.

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