Die Einführung der neuen Solvabilitätsanforderungen im Gefolge von Basel II beeinflußt die Eigenkapitalunterlegungskosten der Banken erheblich. Die Auswirkungen sind je nach gewählter Unterlegungsmethode völlig unterschiedlich. Der Beitrag untersucht, welche zivilrechtliche Schlußfolgerungen daraus im Bereich der Kreditverträge zu ziehen wären. Eingegangen wird auf Vertragsklauseln, die eine Anpassung der Kreditkonditionen an geänderte Unterlegungsvorschriften zulassen sowie auf die zivilrechtlichen Voraussetzungen der verminderten Unterlegung bei Kreditrahmen einerseits und Kreditsicherheiten andererseits.