Österreich ist spätestens seit seinem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 unmittelbar in die Integrationsbestrebungen auf europäischer Ebene involviert, die in den letzten Jahren in zunehmendem Maße auch den Finanzdienstleistungssektor betreffen. An sich ist das wenig überraschend, wenn man bedenkt, daß der Finanzdienstleistungssektor gleich mit zwei Grundfreiheiten des Binnenmarktes - der Dienstleistungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit - zentrale Berührungspunkte aufweist. Doch erst mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung in den Jahren 1999 (als Buchgeld) bzw. 2002 (als Bargeld) und den informationstechnologischen Fortschritten in den 1990er Jahren lagen wesentliche Voraussetzungen für die tatsächliche Realisierung eines integrierten Finanzmarktes vor. Kreditinstitute und deren Kunden, aber auch die Notenbanken und Aufsichtsbehörden sind von dem seither zu beobachtenden beschleunigten Integrationsprozeß betroffen und mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Vielfach werden die positiven Effekte hervorgehoben, welche die Finanzmarktintegration mit sich bringt. Auch aus Notenbanksicht sind die deutlich überwiegenden Vorteile festzuhalten, jedoch ist auch auf potentiell negative Effekte hinzuweisen, da nur bei deren Kenntnis und Bewußtmachung präventiv ihr Schlagendwerden verhindert werden kann.