§§ 1, 2, 4, 9, 100 BOG. Ob ein grenzüberschreitendes Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Für die Frage, ob ein Bankgeschäft gewerbsmäßig betrieben wird, ist auf den Gewerbebegriff des Umsatzsteuerrechts abzustellen. Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.