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Wird von einer ausländischen Bank ohne die erforderliche Konzession im Inland ein Bankgeschäft abgeschlossen, so ist nur die Vergütungsvereinbarung unwirksam.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2007/1413ÖBA 2007, 326 Heft 4 v. 1.4.2007

§§ 1, 2, 4, 9, 100 BOG. Ob ein grenzüberschreitendes Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Für die Frage, ob ein Bankgeschäft gewerbsmäßig betrieben wird, ist auf den Gewerbebegriff des Umsatzsteuerrechts abzustellen. Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.

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