Geschäftsleiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen ua über "erforderliche Erfahrungen" verfügen. Literatur und Rechtspraxis haben diesen unbestimmten Gesetzesbegriff häufig unter enger Orientierung am Geschäftsleiterprofil für Kreditinstitute konkretisiert. Der vorliegende Beitrag stellt klar, daß der Gesetzgeber das WPDLU-Geschäftsleiterprofil vom Geschäftsleiterprofil für Kreditinstitute deutlich abgehoben hat und daß für die "erforderlichen Erfahrungen" von WPDLU-Geschäftsleitern geringere Anforderungen gelten als bei Geschäftsleitern von Kreditinstituten.