vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Mindestanforderungen" für Forderungen als Technik der Kreditrisikominderung

AufsätzeGeorg WeisselÖBA 2007, 282 Heft 4 v. 1.4.2007

Mit dem Akkord Basel II verbinden Kreditinstitute neue aufsichtsrechtliche Vorgaben für ihre Eigenkapitalausstattung. Ausgangspunkt war die vom Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht verabschiedete Rahmenvereinbarung über die Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen (Basel II) 11Der umfassende Diskussionsprozeß führte zur Überarbeitung der Fassung vom 26. 6. 2004, die am 15. 11. 2005 erschienen ist.. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine Empfehlung, der durch die Europäische Union im Rahmen von Richtlinien 22Am 30. 6. 2006 erfolgte die Kundmachung der finalen Richtlinien 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2006 über die Aufnahme und Ausübung der der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung der RL 2000/12/EG) , und 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung der RL 93/6/EWG) ., vornehmlich der Richtlinie RL 2006/48/EG , Rechnung getragen worden ist 33RL 2006/48/EG , Erwägungsgrund 37.. Diese Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten und ist nicht unmittelbar anwendbar. Sie bedarf daher der Transformation in innerstaatliches Recht, wofür eine Frist bis zum 31. 12. 2006 zur Verfügung steht. In Österreich erfolgte dies einerseits durch eine Novelle zum Bankwesengesetz (BWG) 44Sämtliche Gesetzeszitate beziehen sich auf die aktuelle Fassung des BWG BGBl I 2006/141., andererseits im Wege einer durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) aufgrund von im BWG enthaltenen Ermächtigungen 55Im Bereich der Kreditsicherheiten ist das § 22h (7) BWG. erlassenen Verordnung, der Solvabilitätsverordnung (SolvaV 66Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Solvabilität von Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung - SolvaV), BGBl II 2006/374; die zum Paket gehörende Veröffentlichungsverordnung ist für das vorliegende Thema nicht relevant.). Beide Regelwerke treten in den wesentlichen Punkten zum Jahresbeginn 2007 in Kraft. Aufgrund des hohen Determinierungsgrades der Richtlinie war der Inhalt der in Österreich erlassenen Bestimmungen weitgehend vorgegeben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Forderungen als Technik der Kreditrisikominderung verwendet werden dürfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte