§ 355 HGB. Ein unter Einschluß der AGBKr abgeschlossener Girovertrag begründet ein Kontokorrentverhältnis.
OGH 20. 4. 2006, 4 Ob 36/06g
Aus der Begründung:
§ 355 HGB. Ein unter Einschluß der AGBKr abgeschlossener Girovertrag begründet ein Kontokorrentverhältnis.
OGH 20. 4. 2006, 4 Ob 36/06g
Aus der Begründung: