Der Auslagerung bankgeschäftlicher Tätigkeiten ("outsourcing") kommt im gegenwärtigen Bankgeschäft hohe Bedeutung zu. Wenngleich das Bankwesengesetz keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen betreffend Outsourcing schafft, orientiert sich die rechtliche Beurteilung an allgemeinen bankrechtlichen Bestimmungen sowie an Übereinkünften internationaler Organisationen. Der nachstehende Beitrag soll einen Überblick über die österreichische Aufsichtspraxis zum Outsourcing geben.