§§ 30, 31 KO. Hinsichtlich der Kenntnis des Anfechtungsgegners von Benachteiligungs- oder Begünstigungsabsicht sowie Zahlungsunfähigkeit kommt es auf den Zeitpunkt der jeweiligen Rechtshandlung an.
OGH 13. 6. 2006, 10 Ob 6/06i
§§ 30, 31 KO. Hinsichtlich der Kenntnis des Anfechtungsgegners von Benachteiligungs- oder Begünstigungsabsicht sowie Zahlungsunfähigkeit kommt es auf den Zeitpunkt der jeweiligen Rechtshandlung an.
OGH 13. 6. 2006, 10 Ob 6/06i