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Kein unmittelbarer Rechtsanspruch des Überweisungsempfängers aufgrund des Überweisungsauftrags und der Überweisungsbestätigung gegenüber der überweisenden Bank.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungena. Univ.-Prof. Dr. Silvia DullingerÖBA 2007/1446ÖBA 2007, 912 Heft 11 v. 1.11.2007

§§ 1400, 1402 ABGB

Der Überweisungsempfänger erwirbt allein aufgrund des Überweisungsauftrags und der Überweisungsbestätigung noch keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber der Bank, die die Überweisung auszuführen hätte. Hat aber die Bank den Überweisungsauftrag angenommen, stehen dem Überweisungsempfänger unmittelbar Rechtsansprüche gegen die Bank zu, und zwar ab jenem Zeitpunkt, zu dem dem Anweisungsempfänger die Erklärung des Angewiesenen zugekommen ist.

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