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Ein Gesellschafter einer GmbH, der nicht auch Geschäftsführer ist, ist jedenfalls als Verbraucher zu qualifizieren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenWiss. MA. Mag. Susanne HaasÖBA 2007/1441ÖBA 2007, 824 Heft 10 v. 1.10.2007

§§ 1, 25c, 25d KSchG; § 1357 ABGB.

Voraussetzung dafür, daß ein Gesellschafter überhaupt wie ein Unternehmer qualifiziert werden könnte, ist dessen organschaftliche Handlungsbefugnis. Prokura reicht hiefür keinesfalls aus.

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