§§ 1, 25c, 25d KSchG; § 1357 ABGB.
Voraussetzung dafür, daß ein Gesellschafter überhaupt wie ein Unternehmer qualifiziert werden könnte, ist dessen organschaftliche Handlungsbefugnis. Prokura reicht hiefür keinesfalls aus.
§§ 1, 25c, 25d KSchG; § 1357 ABGB.
Voraussetzung dafür, daß ein Gesellschafter überhaupt wie ein Unternehmer qualifiziert werden könnte, ist dessen organschaftliche Handlungsbefugnis. Prokura reicht hiefür keinesfalls aus.