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Das Einlagengeschäft — Auffangtatbestand im Bankgeschäftskatalog?

AbhandlungenMMag. Dr. Martin OppitzÖBA 2007, 797 Heft 10 v. 1.10.2007

Im vorliegenden Beitrag wird der Reichweite des Einlagengeschäftsbegriffes nach § 1 Abs 1 Z 1 BWG nachgegangen. Ausgangspunkt sind neuere Tendenzen in der öffentlich-rechtlichen Entscheidungspraxis, welche dem Einlagengeschäft den Charakter eines Auffangtatbestandes verleihen, der auch auf die Tätigkeit von Veranlagungsgesellschaften Anwendung finden soll, welche durch die Ausgabe von titrierten Genußrechten Risikokapital aufbringen.

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