Die Eigenkapitalunterlegungspflicht von Kreditgeschäften von Banken erfolgt mit der Einführung der im Juni 2004 verabschiedeten neuen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) maßgeblich auf Grundlage des durch den Kreditnehmer induzierten Verlustrisikos. Dies ermöglicht, die Eigenkapitalanforderung - im Unterschied zur aktuell gültigen und pauschalen Regelung - im Rahmen einer risiko- und ertragsorientierten Kreditgeschäftssteuerung zu nutzen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie durch die Unterlegungspflicht entstehende Eigenkapitalkosten im Kreditgeschäft von Banken sachgerechte Berücksichtigung finden können. Schon Körnert / Rossaro (2005) diskutieren den gesonderten Ausweis des Eigenkapitalbeitrags zum Zinsüberschuß und des Eigenkapitalmalus im Kreditgeschäft im Rahmen der Marktzinsmethode. Da das dort präsentierte Vorgehen nur unter recht restriktiven Annahmen sachgerecht ist, wird im vorliegenden Beitrag ein verallgemeinertes Vorgehen gewählt.