Lebensversicherungen werden häufig mit Krediten kombiniert, um sie als Tilgungsträger für den Kredit zu verwenden. Werden die Versicherungsprodukte über Vermittler vertrieben, so kann es dazu kommen, daß der Makler dem Kunden gegenüber die Vermittlung sowohl des Kredites als auch des Versicherungsproduktes anbietet. Dies wirft die Frage auf, inwieweit der Versicherer für Fehlverhalten des Maklers einzustehen hat. Es kann aber auch vorkommen, daß Banken ihren Kunden gemeinsam mit einem Kredit einen Versicherungsvertrag als Tilgungsträger vermitteln. Beide Male stellt sich die Frage, inwieweit den Versicherer Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen.