In der weltweit geführten Diskussion zur Neugestaltung der Abschlußprüfung geht es im wesentlichen um zwei Problembereiche: Die Unabhängigkeit der Abschlußprüfer und ihre Haftung. Entgegen der internationalen Tendenz zu strengeren Regeln bringt das österreichische GesRÄG 2005 hinsichtlich der Unabhängigkeit nur punktuelle Verbesserungen, in der zentralen Frage jedoch einen wesentlichen Rückschritt. Bei der Haftung hat man sich den Wünschen des Berufsstandes gefügt - § 275 Abs 2 HGB wurde deutlich abgemildert. Verblüffenderweise will der Gesetzgeber durch diese Änderungen das Vertrauen in den österreichischen Finanzmarkt stärken.