§ 943 ABGB. In der mit Schenkungswillen erfolgten Einräumung einer Zeichnungsbefugnis für ein Wertpapierdepot durch Umwandlung eines Alleindepots des Schenkers in ein Oder-Depot mit Schenker und Beschenktem als Mitberechtigten liegt eine wirkliche Übergabe gemäß § 943 ABGB. Der Umstand, daß dem Schenker die Möglichkeit zu einem - rechtswidrigen - Eingriff in die Rechte des Beschenkten nicht gänzlich genommen wird, steht dem nicht entgegen.