Der Rechtsprechung lagen schon öfter Vereinbarungen vor, die für den Fall des Konkurses eines Teiles besondere Rechtsfolgen, wie etwa Lösungsrechte, die Begründung von Ansprüchen gegen den Gemeinschuldner oder Vermögensübertragungen, enthalten. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine systematische Darstellung der Fallvarianten und setzt sich mit der Judikatur, teilweise auch kritisch, auseinander. Dem Bankvertragsrecht zuzuordnende Sachverhalte finden sich zwar nur selten, doch hat das Thema für Kreditinstitute insofern Bedeutung, als sie als Konkursgläubiger oder Zessionare von Ansprüchen aus solchen Verträgen betroffen sein können.