In der Entscheidung 10 Ob 34/05f vom 24. 1. 2006 hat der OGH erstmals ausführlich zu den Möglichkeiten des Ausschlusses von Kündigungsrechten bei Genußrechtsverhältnissen 1 (oft in der Praxis auch "Genußscheine" oder "Gewinnscheine" genannt, wenn das Genußrecht in einem Wertpapier verbrieft ist) Stellung bezogen. In der Entscheidung werden zahlreiche grundsätzliche Aussagen getroffen. Der folgende Beitrag unterzieht die Entscheidung des OGH einer kritischen Würdigung und versucht, die künftigen Gestaltungsspielräume in der Praxis auszuloten.