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Zum Ausschluß der (außer-)ordentlichen Kündigung von Genußrechten

AufsätzeKlaus OberndorferÖBA 2006, 813 Heft 11 v. 1.11.2006

In der Entscheidung 10 Ob 34/05f vom 24. 1. 2006 hat der OGH erstmals ausführlich zu den Möglichkeiten des Ausschlusses von Kündigungsrechten bei Genußrechtsverhältnissen 11Dabei handelt es sich um schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Genußrechtsgeber (zumeist eine Kapitalgesellschaft) und einem Dritten, die dem Dritten (zumeist gegen Zurverfügungstellung von Kapital) vermögensrechtliche Ansprüche (zumeist Beteiligung am Gewinn und/oder am Liquidationserlös) einräumen; vgl instruktiv Lindinger, JBl 2003, 724 (725); Karollus in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Aktiengesetz § 221 Rz 236 ff; Nagele in Jabornegg/Strasser, AktG4 § 174 Rz 32 ff. (oft in der Praxis auch "Genußscheine" oder "Gewinnscheine" genannt, wenn das Genußrecht in einem Wertpapier verbrieft ist) Stellung bezogen. In der Entscheidung werden zahlreiche grundsätzliche Aussagen getroffen. Der folgende Beitrag unterzieht die Entscheidung des OGH einer kritischen Würdigung und versucht, die künftigen Gestaltungsspielräume in der Praxis auszuloten.

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