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Pflicht der Bank, Kunden vor besonderer Gefahr des Überfalles nach Verlassen der Bank zu warnen. Zum Mitverschulden des Kunden. (mit Besprechungsaufsatz von H. Koziol)

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/17ÖBA 2005, 566 Heft 8 v. 1.8.2005

§ 1295 ABGB. Eine Bank ist schadenersatzpflichtig, wenn sie es unterläßt, eine Kundin bei Behebung eines höheren Geldbetrages vor der ungewöhnlich hohen Gefahr eines Überfalls nach Verlassen der Bank zu warnen. Zum Mitverschulden der Kundin.

HG Wien 15. 9. 2004, 13 Cg 49/04i 1)

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