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Die Haftung der Bank für Überfälle auf ihre Kunden nach dem Besuch der Bank

AufsätzeHelmut KoziolÖBA 2005, 526 Heft 8 v. 1.8.2005

Das Handelsgericht Wien und das OLG Wien bejahten die Haftung einer Bank für den Überfall auf eine Kundin nach Verlassen der Bank; das OLG verneinte überdies im Gegensatz zum Erstgericht jegliche Mitverantwortung der Kundin. Die in diesem Heft veröffentlichten Entscheidungen vom 15. 9. 2004 1)1)Siehe Seite 566. und vom 15. 1. 2005 2)2)Siehe Seite 567. haben einiges Aufsehen erregt. Da es einerseits um höchst praxisrelevante Fragen geht, andererseits aber auch recht grundsätzliche dogmatische Probleme angeschnitten werden, sind die folgenden Zeilen einer gründlicheren Auseinandersetzung mit den Standpunkten der Gerichte gewidmet.

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