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Die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinn des § 2 Z 1 AnfO zu beurteilen ist, ist als Rechtsfrage revisibel.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1277ÖBA 2005, 363 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 2 AnfO. Benachteiligungsabsicht bedeutet nichts anderes als Vorsatz, weshalb auch dolus eventualis ausreicht. Die Frage, ob eine Benachteiligungsabsicht vorlag, gehört zum irrevisiblen Tatsachenbereich; dennoch ist die Frage, ob die festgestellte Absicht als Benachteiligungsabsicht im Sinn des § 2 Z 1 AnfO zu beurteilen ist, als Rechtsfrage revisibel.

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