vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Ansprüchen bei Scheinkreditgewährung zur Zeichnung von Geschäftsanteilen und nachrangigen Kapitaleinlagen der Kreditgeberin. (mit Anmerkung von R. Bollenberger)

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut Koziol Raimund BollenbergerÖBA 2005/1265ÖBA 2005, 278 Heft 4 v. 1.4.2005

§§ 877, 879, 916, 1295, 1301 ff, 1431 ff ABGB. Wird gleichzeitig mit Abschluß des Kreditvertrages vereinbart, daß die Kreditvaluta zur Zeichnung von Geschäftsanteilen und nachrangigen Kapitaleinlagen der Kreditgeberin verwendet würde und die Kreditnehmer persönlich aus ihrem Vermögen keinerlei Verpflichtung zur Rückzahlung aus dem Kreditvertrag treffen sollte, so liegt ein Scheingeschäft vor. Werden die Kreditnehmer aus dem Kreditvertrag nach den Vereinbarungen nicht bereichert, sind sie nicht zur Rückzahlung der Kreditvaluta verpflichtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!