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Keine einschränkende Auslegung des Rücktrittsrechts nach § 3 KSchG, wenn die eine Überrumpelungssituation vorliegt. (mit Besprechungsaufsatz von A. Schopper)

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1252ÖBA 2005, 60 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 3 KSchG. Eine einschränkende Auslegung des in § 3 KSchG eingeräumten Rücktrittsrechts kommt jedenfalls (auch) dann nicht in Frage, wenn die Vertragserklärung des Konsumenten per Telefax übermittelt wurde, aber dennoch typischerweise (telefonische Kontaktaufnahme durch den Unternehmer mit anschließendem Fax-Anbot und unmittelbar darauf erfolgter Fax-Annahme durch den Verbraucher) eine Überrumpelungssituation vorliegt.

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