§ 25c KSchG; § 1347 ABGB. Aus der Verwendung des Begriffes "Interzession" geht hervor, daß § 25c KSchG nicht anzuwenden ist, wenn die Kreditaufnahme auch dem Mithaftenden zugutekommt.
OGH 26. 5. 2004, 7 Ob 65/04s 1)
§ 25c KSchG; § 1347 ABGB. Aus der Verwendung des Begriffes "Interzession" geht hervor, daß § 25c KSchG nicht anzuwenden ist, wenn die Kreditaufnahme auch dem Mithaftenden zugutekommt.
OGH 26. 5. 2004, 7 Ob 65/04s 1)